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Telekommunikationsrecht

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Telekommunikationsrecht Artikel

Als Telekommunikationsrecht (auch: TK-Recht) wird das Rechtsgebiet genannt, das sämtlichen Arten der Telekommunikation einen rechtlichen Rahmen gibt. In Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil des TK-Rechtes die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes und die Regelung der neuen Dienste des Internets.

Im Unterschied zu dem Medienrecht regelt das TK-Recht in dem Wesentlichen die Übertragung von Informationen ohne Betrachtung ihres Inhaltes.

Buch-Tipp: Handbuch für die Telekommunikation Ein modernes Lehrbuch Die Entwicklung in der Telekommunikation erfolgt so rasend schnell, daß man sich über moderne Lehrbücher wie dieses freut. Hier werden sowohl die allgemeinen Grundlagen als auch die speziellen Anwendungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Techniken behandelt. Mit gefiel das Buch vor allem darum, weil es auf eine leicht...

Verfassungsrechtliche Grundlagen in Deutschland

Gemäß Artikel 73 Abs. 7 GG eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Bereich Post und Telekommunikation.

Dem entsprechen insbesondere folgende gesetzliche Regelungen auf Bundesebene:

  • das Telekommunikationsgesetz
  • das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz

Auch die Verwaltung für den Bereich Post und Telekommunikation liegt nach der Postreform gemäß Artikel 87 f Abs. 2 Satz 2 GG beim Bund. Ausgeübt wird diese Kompetenz durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.

Buch-Tipp: Handbuch zum Telekommunikationsrecht Die Beschreibung für das Buch "Handbuch zu dem Telekommunikationsrecht" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster.

Liberalisierung des Deutschen Telekommunikationsmarktes

Mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes 1997 verlor die Deutsche Telekom de jure ihr Monopolrecht auf dem Telekommunikationsmarkt - de facto wird es aber noch mehrere Jahre dauern, bis tatsächlich ausgeglichener Wettbewerb auf diesem Markt herrscht.

Um diesen Wettbewerb zu ermöglichen, gilt für den Telekommunikationsmarkt eine sog. asymmetrische Regulierung. Das bedeutet, dass durch Sonderregeln für marktbeherrschende Unternehmen die neu hinzutretenden Wettbewerber unterstützt werden sollen. Ein marktbeherrschendes Unternehmen (typischerweise die Deutsche Telekom) ist verpflichtet, "Wettbewerbern auf diesem Markt diskriminierungsfrei den Zugang zu seinen intern genutzten und zu seinen am Markt angebotenen Leistungen, soweit sie wesentlich sind, zu den Bedingungen zu ermöglichen, die er sich selber bei der Nutzung dieser Leistungen für die Erbringung anderer Telekommunikationsdienstleistungen einräumt" (§ 33 TKG).

Ein erster praktischer Schritt dazu 1998 die Zulassung von privaten Anbietern, die über das Call-by-Call- oder Preselection-Verfahren auch von Privatpersonen genutzt werden können.



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